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§14a EnWG – Was bedeutet das für das Elektrohandwerk?
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Schneider Electric stellt das neue Home Energiemanagement System vor!
Referent: Achim Hilfenhaus
Ob Überwachung der PV-Anlage, Einblicke in die selbst erzeugte Energie, Optimierung des Eigenverbrauchs oder Verbindung von Wärmepumpe, PV-Anlage und Batterie. Unser Energiemanagement macht all das möglich! Zudem entspricht diese Lösung dem §14a des EnWG, welches seit dem 01.01.2024 für alle Betreiber verpflichtend ist. Mehr dazu erfährst du in unserem Webinar.
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Kompakt, aktuell und informativ. Für die nächsten 60 Minuten gibt's alles wichtige Rund und den Paragraphen, über den alle sprechen, aber keiner so richtig genau weiß, was dahinter steckt und vor allen Dingen, was zu tun ist. Ja, da wir dann guten morgen! Mein Name ist Achim Hilfen Haus, herzlich willkommen! Schön, dass sie dabei sind! Ich komme vom Unternehmen Schneider Elektrik, möchte mit ihnen gemeinsam diesen ominösen Paragraphen 14 A des Energiewirtschaftsgesetzes mal ein bisschen transparenter gestalten. Wir gucken mal, was dahintersteckt. Warum gibt's den überhaupt? Es ist nur eine neue Regulierungsmaßnahme, ein neuer Bürokratismus. Oder hat sich da vielleicht jemand auch etwas dabei gedacht? Und im zweiten Schritt, im zweiten Teil dieser 60 Minuten, wollen wir uns die Umsetzbarkeiten anschauen. Also was muss denn jeder einzelne von uns wann tun, um diesen Anforderungen des Paragraph 14 A nachzukommen? Und wenn wir eine gute Veranstaltung hinbekommen, dann sollte es so sein, dass wir einen Blick auf die Uhr um zehn Uhr. Jeder weiß, was zu tun ist, jeder weiß, warum es diesen Paragrafen gibt, und vielleicht auch seine Erkenntnisse und sein Verständnis weitergibt an die Personen, die da eben nicht heute dabei waren und die dann mit den Erklärungen, Erläuterungen auch wissen, was zu tun ist. Ja, der Paragraf 14 A kommt vom von der Bundesnetzagentur, die steckt dahinter. Was ist die Bundesnetzagentur? Wahrscheinlich hat man von der schon gehört, in den Medien, in den Nachrichten oder auch in Reportagen. Das ist eine Behörde bei uns in Deutschland, nicht die oberste Behörde, die dafür zu sorgen hat, dass man sagt, dafür auch die kritische Infrastruktur stets zuverlässig funktioniert. Das kennen wir bei der Bundesnetzagentur eigentlich den von den Mobilfunknetzen. Denn die Bundes, die die Bundesnetzagentur, sorgt eben auch dafür, dass wir eine Versorgung haben mit Mobilfunknetzen, ist ja auch Teil der kritischen Infrastruktur. Sie verkauft zum Beispiel auch die Lizenzen, die Mobilfunk Lizenzen, und was mein jetzt vielleicht so noch nicht kennt, die Bundesnetzagentur ist auch dafür verantwortlich, dass wir in unseren Häusern licht haben, dass wir es warm haben, also dass die Energieversorgung, dass die gewährleistet ist, jetzt nicht direkt die Energie, aber die Verteilung, also die Netze stehen in der obersten Obhut der Bundesnetzagentur. Und jetzt sind wir eigentlich so an dem Punkt angekommen, denn wir stehen in Deutschland seit spätestens zwei Jahren oder seit zwei Jahren an einigen Transformationsprozessen. Wir haben die Energiewende: weg von fossilen Energieträgern, mehr eigen erzeugte Energie in Deutschland, die wir verwenden, die wir verbrauchen möchten. Ja, die Mobilitätswende, die gibt's ja schon ein bisschen länger. Auch da wollen wir weg von Kraftstoffen, die aus fossilen Energieträgern gewonnen wurden, mehr Elektromobilität, mehr Ladestationen. Und dann gibt es noch eine dritte Wende, um das Trio komplett zu machen. Der Begriff der Heizungs Wende mag ein wenig negativ behaftet sein durch das umstrittene Heizungs Gesetz, aber klar ist auch, dass wir in Zukunft wohl nicht mehr mit Ölheizungen, Gasheizungen oder dergleichen unser Gebäude beheizen möchten, sondern hier spielen die Wärmepumpen eine große Rolle, und auch die müssen ja versorgt werden. Im idealen Fall tun wir das so einem gewissen Anteil mit der selbst erzeugten Energie. Warum erzähle ich das am Anfang? Diese drei Transformationsprozesse, die wir hier in unserem Land haben, stellen nun ganz andere Anforderungen an das Energieversorgungsnetz, also die Zuleitungen, die wir haben, die Energienetze, die die Leistungen, die elektrischen Leistungen und Energie, elektrische Energie uns zur Verfügung stellen. Wir haben in Deutschland ein sehr gutes, sicheres, zuverlässiges Energieversorgungsnetz, dass uns auch eine große Sicherheit gibt. Trotzdem wissen wir, dass immer wieder im Herbst, bevor die kalte Jahreszeit kommt, Diskussionen entflammen, ob es denn möglicherweise zu einem Blackout kommen könnte aufgrund jetzt eben der gestiegenen Anforderungen an das Energieversorgungsnetz, speziell im Winter, wenn jetzt noch mehr Wärmepumpen an den Start gehen, und dann sind wir genau an der Stelle angekommen. Wir haben ein sicheres Netz, wir können uns darauf verlassen, aber wir haben zum heutigen Zeitpunkt in unseren Versorgungsnetzen nicht die Kapazitäten, die wir eigentlich haben müssten, um den Energiebedarf dieser drei Transformationsprozesse tragen zu können. Das soll sich ja ändern in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. Die Netze werden kontinuierlich ausgebaut, aber zum jetzigen Zeitpunkt können wir diese Kapazitäten nicht stemmen, und das ist der Grund, warum die Bundesnetzagentur zum eins Januar diesen Jahres, also schon seit gut fünfeinhalb Monaten gültig in Kraft diesen Paragraphen 14 ins Energiewirtschaftsgesetz geschrieben hat, der dafür sorgen soll, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Überlastung unseres Versorgungsnetzes kommen soll, dass es mit ganz einfachen, plakativen Worten beschrieben, was dieser Paragraph bewirken soll. Jederzeit eine stabile Energieversorgung, keine Kapazität, Grenzen, die wir erreichen, wenn wir unser ziviles Leben führen, und das funktioniert, weil Kapazitäten noch fehlen, eben nur durch Reduzierung der Leistung bedeutet, dass den Energieversorgern oder den Netzbetreiber die Möglichkeit an die Hand gegeben wird, bestimmte Verbraucher in unserem Haushalt. Man spricht dabei von den steuerbare Verbrauchs. Einrichtungen nach bedarf also, wenn es zu einer drohenden Überlastung des Versorgungsnetzes kommt, was die Energieversorger dann die Leistung reduzieren dürfen, nicht abschalten. Ganz wichtig, eine Reduzierung dieser Leistungen auf minimal 4200 Watt, und das wird den Netzbetreibern ins Buch geschrieben. Sie dürfen es nicht nur, sondern sie müssen es sogar, was bedeutet, dass der Energieversorger, der Netzbetreiber, ich muss es ein bisschen präzisieren, der Netzbetreiber zukünftig oder jetzt schon Zugriff bekommt von außen auf unsere Energieverteilung, die wir im Hause haben, eine Kommunikative, eine datentechnische Zugriffsmöglichkeit auf den Zählerschrank und auf dortige Geräte. Das ist für den Netzbetreiber eine Riesenhausnummer. Das muss er umsetzen, und wir kennen die Bestände in Deutschland. Die sind nicht immer top, aktuell, modern. Da sprechen wir von Bestands, Anlagen, die mehrere Jahrzehnte alt sind. Die soll mittelfristig auch eingebunden werden, und die Netzbetreiber müssen sich jetzt überlegen, wie sie diesen Zukunft bekommen. Das ist der eine Teil des Paragraphen. Also grundsätzlich geht es um die Reduktion, um die Reduzierung der Leistung, wenn es bedrohlich werden könnte mit der Auslastung, Umsetzung durch den Netzbetreiber. Und jetzt kommen wir ein Spiel. Wir sind die Anlagenbetreiber. Wir müssen diese sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen für die Reduzierung bereithalten. Wir sehen das gleich in der Präsentation. Die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, das sind genau die drei Produktgruppen, die ich im Rahmen der Transformationsprozesse benannt habe: Ladestationen, Wärmepumpen. Dazu gehören auch die Klimageräte, Batteriespeicher, sofern sie an das Netz angeschlossen sind und auch von dort geladen werden. Also die drei Bereiche, die wir ja jetzt eigentlich errichten. Die müssen von außen durch den Netzbetreiber erreichbar sein, sodass wir jederzeit immer eine stabile Energieversorgung haben. Da steckt hinter diesem Paragraphen 14 und die Umsetzung. Die wollen wir uns heute anschauen. Ich habe das jetzt noch mal hier auf dieser Folie zusammengefasst, da kann man das jetzt noch mal kurz nachlesen im amtlichen Deutsch. Es geht um die Leistungs Reduzierung von Wärmepumpen, Elektrofahrzeugen, Batteriespeichern und Kälteerzeugungsanlagen. Ich nenne sie mal Klimageräte. Das sind per se die Verbraucher, die mit einer hohen Dauerleistung betrieben werden. Wenn wir mal das Beispiel nehmen, der Ladestation, das Fahrzeug zu Hause zu laden, das ist ein Prozess, der dauert mehrere Stunden. Mindestens 4,2 Kw müssen dem Fahrzeug zur Verfügung gestellt werden bei einer dreiphasigen Ladung, damit der Ladeprozess überhaupt in Gang gesetzt wird und auch aufrechterhalten bleibt, und 4200, was über mehrere Stunden. Das bedeutet ein Gleichzeitigkeitsfaktor von eins, und wir sprechen jetzt hier von der minimalen Leistung. Wir wissen ja alle, dass die Ladestation zu Hause eigentlich elf Kw oder sogar 22 Kw Ladeleistung bereitstellen können und auch zumindest von den Elektrofahrzeugen aufgenommen werden können. Bei den Wärmepumpen sieht es ähnlich aus. Da sprechen wir auch von Leistungsaufnahme. Die liegen im Bereich drei, vier, fünf, die kleineren mögen auch mit zwei arbeiten, nicht ganz so viel wie bei einem Fahrzeug. Aber auch hier Gleichzeitigkeitsfaktor eins. Wenn es im Winter draußen richtig kalt ist, dann wollen wir eben unsere 22 Grad Komfortzone im Wohnzimmer nicht vermissen, und das muss bereitgestellt werden. Und bei den Batteriespeichern, da mag das jetzt nicht ganz im Vordergrund stehen. Die lebt man ja eigentlich mit der eigenen erzeugten Leistung, also mit der Leistung der Photovoltaikanlage, aber es bestünde auch die Möglichkeit, den Batteriespeicher etwa zu Tageszeiten aus dem Netz zu beziehen, wenn es günstige Tarife gibt, und das wäre dann auch eine hohe Dauerleistung so. Das sind die Schlüssel, Botschaften und ein Punkt, der hier im oberen Feld zu sehen ist, den habe ich jetzt noch nicht angesprochen. Sie können Netzentgelte sparen, also, man bekommt für diese Bereitstellung, dass der Netzbetreiber diese sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen Dame Pumpe, Ladestationen, Petrie speicher, dass diese steuerbaren Verbrauch Einrichtung, dass die Definition reduzierbar sind von außen über einen Steuerbefehl. Dafür bekommt man sogar in monetärer Form eine Gegenleistung, nämlich eine Reduzierung des Strompreises für die elektrische Energie, die von diesen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen konsumiert wurde, also der Energiebedarf, diese steuerbaren Verbrauch Einrichtungen, für den gibt es einen reduzierten Strompreis. Den gucken wir uns gleich noch mal im einzelnen an, und da sind im Jahr tatsächlich mehrere 100 €. Ich habe nachher eine Beispielrechnung, also, man wird deswegen, muss man es auch wirklich mal positiv hervorheben, entschädigt für diese nicht freiwillige, sondern verpflichtende Bereitstellung der Reduzierung, also diese diese Reduzierbarkeit der Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, so, und ich will das nochmal ganz klar hervorheben, wir dürfen das nicht als Bürokratismus sehen, als weitere Maßnahme der Gängelung. Es ist in Deutschland bei uns eine technische Notwendigkeit. Wenn wir die Transformationsprozesse voranbringen möchten, dann denken wir auch zum Beispiel an das Klimaziel, das wir ja auch noch erreichen wollen. Ob das gelingt, ist eine andere Frage. Die 1,5 Grad Absenkung eben zu begrenzen auf diesen Wert, das gelingt uns nur mit diesen Transformationsprozessen, und die bedürfen einer ganz anderen Anforderungen an das Versorgungsnetz, und die Bundesnetzagentur hat Sorge dafür zu tragen, dass bei uns Lichter nicht ausgehen, und das ist die Maßnahme, und deswegen, sie ist sinnvoll, und wir halten dafür ja auch eine. Ja, ich will ich sagen, Entschädigung, sondern nennen wir es mal eine Gratifikation. Und wie das jetzt aussieht im Zählerschrank, das wollen wir uns jetzt mal so ein bisschen genauer ansehen. Ich will dafür mal hier einen Stift dazu nehmen. Sie sehen hier im Hintergrund so ein Bisschen gezeichnet wie ein Wasserzeichen, den den Zählerschrank aus unserem Hause. Um. Den geht es nachher auch noch. Aber wir wollen uns erst mal das große Ganze ansehen, und da haben wir ganz links die, ja, ich nenne sie mal Hoheitsgebiete des Netzbetreibers. Das sind die Bereiche in einem Zählerschrank, die wir selber nicht mit eigenen Geräten bestücken dürfen. Das sind die Vorhaltungen, die Raum, Verwaltungen, die wir einhalten müssen, je nach technischen Anschluss regeln des jeweiligen Netzbetreibers, wo er dann selber seine Geräte unterbringt. Und da haben wir natürlich das Feld mit den Zähler plätzen, und wer kennt ihn nicht, den den Raum für Zusatzanwendungen. Dort kann der, dort wird der Netzbetreiber seine smarten Geräte runterbringen, um von außen, das ist ja eben das, was er erfüllen muss, den Zählerschrank oder die Einrichtungen, der Zählerplatz, Verteilungen von außen datentechnisch erreichen können. Dazu zählt auch. Der Pc ist auch ein Hoheitsgebiet für den Netzbetreiber. Das sind alles Bereiche in der Zählerplatz, Verteilung. Die werden ja plombiert, und da sind auch Geräte durch den Netzbetreiber platzierbar, werden dort installiert, und hier sieht man die grüne Leitung. Das ist hier falsch, wie ich gerade sehe. Die grüne Leitung ist nicht der Strom, sondern das hier ist die Datenleitung. Das ist hier in der Legende falsch dargestellt. Also grün, bitte ich zu entschuldigen, ist die Datenleitung, und blau ist die Energie so. Und dann sehen wir, dass hier der Anschluss ans Internet Erfolg. Wie das der Netzbetreiber löst, hat, das ist seine Aufgabe, keine leichte. Wir müssen nicht unseren privaten Internetanschluss bereitstellen, der ist unser privates Vergnügen, unsere private Angelegenheit. Der Netzbetreiber muss das selber lösen, wir das auch immer umsetzen. Er wird aber über diesen Abschlusspunkt Zähler davor ist der der Haupt Übergabepunkt, die Datenleitung in den Zählerschrank bringen, und dann sehen wir, dass der Smart Meter Gdw. Dort angeschlossen wird, wie auch der, der elektronische Haushaltszähler, über den es dann ja zukünftig auch möglich sein soll, die Energieverbräuche Remote durch den Netzbetreiber auslesen zu können. Das geschieht derzeit noch nicht, ist mir zumindest nicht bekannt, obwohl da die Vorhaltungen schon seit einiger Zeit durch die 41 null, null bereitgestellt werden müssen. Momentan kommt der Außendienstmitarbeiter immer noch, oder wir tragen die Zählerstände über ein persönliches Konto, cloud Konto des Energieversorgers, sondern Netzbetreibers. Das soll geändert werden, und jetzt sind wir genau auch an der Stelle, wo über diese Datenleitung, über den Anschluss ans Wort wide web das Smartmeter Gdw von außen erreicht werden kann. Das wird vom Netzbetreiber platziert. Das müssen wir nicht bereitstellen, müssen auch nicht bezahlen Eigentum des Messstellenbetreibers, so heißt es ja immer in den amtlichen Formulierungen, und der Netzbetreiber wird dann hier noch ein zweites Gerät platzieren. Das ist ganz allgemein formuliert. Die sogenannte Steuerbox kann dann alles mögliche sein, aber sie wird erst mal hier datentechnisch mit dem Smart wieder verbunden, und jetzt schauen wir uns das mal hier sekundär seitig an, hier unten auf der Unterseite, da ist eine grüne Leitung eingezeichnet. Das ist aber eigentlich nur ein Potenzial, freier Schaltkontakt. Wenn der Netzbetreiber jetzt feststellt, das ist aufgrund einer sehr hohen Leistungsaufnahme, weil alle jetzt gerade ihr Fahrzeug laden, weil alle jetzt gerade anfangen, die Wärmepumpe anzuwerfen. Kalter Tag im Winter, dann wird er sich genötigt fühlen, eine Reduzierung der Leistungen vorzunehmen, und dann wäre das im einfachsten Falle ein Befehl von außen an diesen Schaltkontakt. Hier haben wir ein Koppler eingezeichnet, und mit diesem Schaltkontakt würde man jetzt im allereinfachsten Fall an die steuerbare Verbrauchs Einrichtungen gehen, zum Beispiel an die Ladestation, und die Ladestation müsste einen Schaltkontakt haben, über den sie das Signal bekommt, jetzt die Leistung, die Ladeleistung, falls geladen wird, auf 4,2 Kw zu reduzieren. Das wäre die einfachste Form zur Umsetzung dieses Paragraphen. Selbiges gilt für die Wärmepumpe. Da musste man schauen, hat die Wärmepumpe, die man einbaut, einen Schaltkontakt, also einen Kontakt, über den sie von außen einen analogen Befehl bekommt, der sie dann dazu veranlasst, die Leistung zu reduzieren. In Summe dürfen dann alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen maximal 4,2 Kw Leistung aufnehmen. Das wäre die einfachste Umsetzung. So, warum machen wir das jetzt hier ein bisschen aufwändiger? Warum gibt es jetzt hier von Schneider Elektrik ein home Energy management System, noch einen Baustein, da oben ist sogar noch ein Energiezähler, und dann haben wir ja hier sogar die Anbindung dieses Bausteins an das lokale eigene Netzwerk. Die Antwort ist ganz einfach. Viele von uns in Zukunft werden es noch mehr betreiben, eine Photovoltaikanlage, und wir möchten mit der Photovoltaikanlage möglichst viel eigen produzierte Energie auch selber konsumieren. Also, im Idealfall betreibt man die Wärmepumpe genau dann, wenn die Sonne scheint. Es klappt nicht immer. Im Winter ist das ein bisschen schwierig, aber es gibt kalte, sonnige Wintertage. Oder jetzt zum Beispiel könnte man auch sagen, wenn genug Sonne, Leistung da ist, dann macht man das Brauchwasser heißt, mit dem man dann später duschen kann, also auch eine Form der Energiespeicherung. Das möchten wir möglichst mit der eigenen erzeugten Leistung erledigen. Gleiches gilt für das Laden des Fahrzeuges. Das wollen wir möglichst mit eigenerzeugte Energie versorgen. Jetzt käme der Abschalt Befehl des Netzbetreibers. Wir müssten ja unsere Ladestation reduzieren. Wir müssten die Wärmepumpe reduzieren, obwohl man ja selber gerade die Energie erzeugt, die wir für den Betrieb dieser steuerbare Verbrauchs Einrichtungen benötigt. Argo, was wäre jetzt die Situation? Der Netzbetreiber gibt vor Reduzierung. Wir haben Energie übrig, die wir selbst erzeugen. Was passiert mit dieser Energie richtig? Wir schieben sie ins Netz für fünf oder sechs, sind also ein Schmerzensgeld, verschenken eigentlich die Energie, obwohl wir selber gerade diese Energie verwenden können. Und das ist genau jetzt die Hauptaufgabe dieses Bausteins, dass er diese Situation erkennt. Deswegen die Vernetzung hier mit ihrem Wechselrichter, mit der Ladestation und auch hier mit der Wallbox. Entschuldigung mit der fernen Pumpe, um genau hier über diese Datenleitung mitzubekommen. Der Wechselrichter kommuniziert über das Protokoll Modbus Tcp, einfach gesagt, einfach übers Netzwerk, dass ich jetzt eine Leistung erzeugt, eine Art Leistung von sechs. Die Wallbox kommuniziert, ich lade gerade mit vier K, das Fahrzeug mit sechs Ampere und die Wärmepumpe, die Zieht eine Leistung von zwei, würde bedeuten, man wäre zu 100 Prozent Autark, und dann würde dieser Baustein auch wissen, dass nichts reduziert werden muss. Das ist der ganz wichtige Punkt, der wirklich notwendig ist, wenn man eine eigene Erzeugungsanlage betreibt. Es ist davon auszugehen, dass die Netzbetreiber nämlich nicht jeden einzelnen Anlagenanschluss leistungsmäßig messen, bevor der Reduzierung Befehl kommt. Es ist eher davon auszugehen, dass der Netzbetreiber feststellt, im Müller Weg haben wir gerade eine Leistung von 200 Kw. Das ist viel zu viel, die müssen wir mal pauschal reduzieren auf 100 Kw. Und jetzt würden denn diesen Müller Weg wahrscheinlich nur einige wenige diesen Leistungspeak verantworten. Vielleicht der Nachbar, der gerade sein sein Pool aufheizt, der nächste Nachbar, der in der Sauna sitzt, die sind verantwortlich für diese Leistungsspitze. Ich habe nichts gegen summing pools und nichts gegen so. Nur, wir als Photovoltaikanlagenbetreiber würden in Mithaftung genommen werden, weil der Reduzierung Befehl pauschal an alle geht. Also müssen wir uns davor schützen beziehungsweise müssen ein System am Start haben, das genau diese Situation feststellt. Und das ist der Grund, warum wir von Schneider Elektrik diesen home energy management System Baustein so unaussprechlich, aber ausgesprochen gut im Programm haben, um die Eigenverbrauchsquote, und da wird ja auch das Ziel, das wir mit den mit der Energiewende und den Transformationsprozessen haben, maximal umsetzen, zu. Man sieht hier die verschiedenen Teilnehmer, Wechselrichter, habe ich gesagt, die Ladestation und auch die Wärmepumpe. Man sieht auch hier das Protokoll, das verwendet wird, um an dieser Kommunikation teilzunehmen. Das ist Modbus, Tcp und die erfreuliche Nachricht. Die meisten, die allermeisten Hersteller dieser steuerbare Verbrauchs Einrichtungen haben bereits dieses Protokoll an Bord bei ihren Geräten, sodass wir mit unserer Lösung eine Vielzahl an Lösungen, Produkten von Drittanbietern implementieren können. Das gibt nachher noch mal auf einer Folie eine Wide List mit Produkten dieser Hersteller, bei welchem wir die Funktion getestet haben. Hoffe, dass das soweit klar ist. Ansonsten bitte ich sie herzlich, im Chat ihre Fragen, Anmerkungen und Beiträge zu formulieren. Wir werden diese dann im Anschluss an die Veranstaltung klären. Hier in dieser Folie sehen wir diese Strompreis Reduktion. Das ist jetzt ein bisschen schwierig formuliert. Ich will das Versuchen ganz einfach aufzulösen. Es gibt drei Wahlmodelle. Das sind diese drei Module. Das einfachste Modul wäre das Modul eins. Da wird auf die Messung der Energieverbräuche, der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gänzlich verzichtet, und man nimmt eine pauschale Gutschrift des Netzbetreibers in Anspruch. Die liegt je nach Netzbetreiber. Die haben da eine Entscheidungsfreiheit, wie hoch diese Vergütung ist. Unseren Erfahrungen zufolge liegt diese Gutschrift bei etwa 110 bis 190 €. Das ist ein minimal Betrag, meistens also, wenn man eine Ladestation hat, wenn man eine Warnung, Pumpe hat, gesehen das gleich in einem praktischen Beispiel, liegt das reale Einsparpotenzial viel höher. Es muss aber auch dann tatsächlich der Energieverbrauch dieser steuerbare Verbrauchs Einrichtungen eindeutig gemessen werden. Das ist dann auch einer der Aufwand, der Betrieben werden muss, aber in der Regel kann man damit auch eine deutlich höhere Gutschrift erzielen. Die liegt dann da teilweise schon bei 400 500 €, und das per Annum. Deswegen sollte man möglichst genau prüfen, welches Modell man in Anspruch, und es gibt noch ein Modul drei, das ist jetzt aktuell noch nicht wählbar, erst ab Anfang 2025, da wird das Ganze auch noch mal gekoppelt an unterschiedliche Tarife, Bekenntnis von der Wärmepumpe, den Niedertarif und den Hochtarif zu bestimmten Uhrzeiten. Da müssen wir augenblicklich aber noch ein wenig Geduld haben, wie diese Aufteilung der Tarife erfolgen wird, und spätestens ab Anfang 2025 sollten diese Details feststehen, um dieses Modul auch wählen zu können. So. Ich habe das Mal hier versucht, möglichst einfach darzustellen. Erst mal geht es bei der Reduzierung des Strompreises um das anteilig enthaltene Netzentgeld. Also, wenn wir heute als Beispiel einen Kilowattstunden Preis in Höhe von 40 sind bezahlen, dann wissen wir ja sehr gut, dass da nicht nur die eigentliche Aufwendung für die Erzeugung der Energie enthalten ist, sondern da sind auch noch verschiedene Umlagen enthalten. Unter anderem beinhaltet dieser Energiepreis auch ein Netzentgelt. Man kennt sie auch als Durchleitungsgebühren. Das ist ein anderer Begriff, und hier in diesem Beispiel, da hat man gesagt, dass etwa elf Cent pro Kilowattstunde an Durchleitungsgebühren, an Netzentgeld enthalten sind, und jetzt kommt die Formulierung des Paragraphen für zehn, das Energiewirtschaftsgesetz ist. Der sagt nämlich, dass auf diese elf, das ist jetzt nur ein Beispiel. Das können auch mehr oder weniger sein, das hängt wieder vom Netzbetreiber ab, aber das auf diesen Teilbetrag eine Rabattierung in Höhe von 60 Prozent gewährt wird, das soll heißen hier in dem Beispiel, wenn wir also einen Verbrauch haben in Höhe von 11000 Kilowattstunden für alles, was wir zu Hause betreiben, also auch das Laden des Elektrofahrzeuges, es enthalten auch die Wärmepumpe, dann hätten wir bei diesem Beispiel einen Anteil von etwa 7500 Kilo Stunden, der ja auf diese steuerbaren Verbrauch Einrichtung entfällt. Das ist absolut real. Dieses Beispiel, also 300000 Kilowattstunden für den Verbrauch der Haushaltsgeräte, das ist, glaube ich, ein sehr realistischer Betrag, und 7500 im Jahr für die beiden anderen Verbrauchseinrichtungen. Das ist real, und jetzt schauen wir mal, bei diesen elf Cent und bei einem Kilowattstunden Preis von etwa 40 Cent, dann hätte man eine Energierechnung, die jetzt nicht auf 1022 € einfällt. Das wäre schön, die ist ein bisschen höher, aber die enthaltenen Netzentgelte, das wären die 1221, also elf Cent pro Kilowattstunde, 11000 mal 11,1 es. Da kommen wir auf diese 1221 € an Netzentgelte, und jetzt wissen wir, dass die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen 7500 Kilowattstunden ausmachen. Also sind das 832,50 €, die auf die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen enthalten, also diesen Begriff, den muss man sich zu eigen machen, Wärmepumpe und Elektrofahrzeug respektive des Batteriespeichers, wenn er auch vom Netz gelagert wird, und auf diese 832,50 €, da gibt es 60 Prozent, satte 60 Prozent Rabatt Nachlass, und dann bleiben dann nur noch 333 € von übrig. Und wenn wir das jetzt mal hier voneinander abziehen, dann sind das glatte 500 € Ersparnis. Hoffe, dass das Rechenexempel soweit transparent ist, und es lohnt sich. Es lohnt sich in der Regel sofort nicht die pauschale in Anspruch zu nehmen, sondern tatsächlich diese Abrechnung vorzunehmen. Hier steht noch ein paar Sätze dazu. Als Anmerkung, also Modul zwei, die tatsächliche Ermittlung des Energieverbrauchs der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ist bei einer Wärmepumpe oder Wärmepumpe plus Elektrofahrzeug schon rentabel, wie wir in diesem Beispiel auch sehen können. Ganz wichtig, das will ich kurz fassen, auch ein Blick auf die Uhrzeit. Diese Ermittlung, wie viel Energie von den steuerbare Verbrauchs, Einrichtungen, ähm durchzuführen ist. Die liegt in der Hand des Netzbetreibers, auch wenn wir vielleicht mit unseren Smartmeter Lösungen, die wir vom Hersteller der Wechselrichter haben, oder der Wärmepumpe, die durchaus kluge und smarte intelligente Systeme haben, die uns jetzt auch mitteilen, deine Wärmepumpe und eine Ladestation, die haben 7500 Kilowattstunden verbraucht. Also selbst wenn wir jetzt diese Größenordnung hätten, dann wäre das nicht eichrechtskonform im Sinne der intelligenten Messstellen, die eingesetzt werden. Der Energieversorger wird da seine eigenen Zähler platzieren wollen, und damit ist es auch seine eigene Aufgabe, das so zu bereitzustellen. Und da gibt es jetzt mal hier ein Beispiel links, dass man hier sieht, das wäre etwa die Zähler Kaskade. Mit der würde das gehen. Damit wäre der Bezug zum Beispiel der Wärmepumpe eindeutig feststellbar, und was ja nicht in diese Ermittlung mit einbezogen werden darf, das ist der Eigenverbrauch der Wärmepumpe. Es geht ja nur um die Bezugs Energie, also das, was wir jetzt selber erzeugt und mit der Wärmepumpe oder mit dem Elektrofahrzeug verbraucht haben. Das wird natürlich nicht in diese Vergütung mit aufgenommen. Das wäre natürlich für uns fantastisch. Aber es geht nur um die Bezugs Energie und die Zähler. Kaskade ist ein Messkonzept, nicht alle, aber viele Netzbetreiber, die genau diese Werte feststellen können. Alles, was jetzt hier etwa von der Erzeugungsanlage bereitgestellt wird, geht in erster Linie an die eigenen Verbraucher, hier zum Beispiel dann alle Geräte, die wir im Haus haben, an den Backofen, an die Sauna, an die übrigen elektrischen Verbraucher. Alles, was über ist, wird über diesen zwei Richtungszähler weitergegeben. Dann kommt die Wärmepumpe, die holt sich dann das, was übrig ist, und das, was dann noch übrig ist, wird über den eins zurück ins Netz eingespeist. Das soll ja möglichst gering sein. Dieses, weil da kriegen wir nur ein paar Cent dafür. Und wenn man auf der anderen Seite dann einfach den Verbrauch von eins, also den Bezug, ich muss mich etwas korrekter ausdrücken, was auf dem Bezugs Zielwert steht, von eins minus zwei, das ist die Bezugs Energie der Wärmepumpe. Das ist das Konzept der Kaskade. Man muss hier tatsächlich Werte von zwei Zählern mathematisch subtrahieren, weil eins zählt ja alles Wärmepumpe und was die Haushaltsgeräte verbrauchen. Und wenn wir nur die Wärmepumpe haben möchten, dann muss eins minus zwei gerechnet werden, und hier wäre dann auch noch die Box einzubinden, beziehungsweise was an weiteren steuerbare Verbrauchs Einrichtungen erfassen ist. Da können wir uns ganz entspannt zurücklehnen. Das ist Sache des Netzbetreibers, das muss er bereitstellen. Wenn er das nicht tut, dann kriegen wir zumindest erst mal die Pauschale. Aber ich mag das hier wirklich nochmal ganz deutlich hervorheben. Wir haben ein Recht. Wir haben nicht nur eine Pflicht durch den Paragraphen 14 A, sondern wir haben auch das Recht, das Modul zwei in Anspruch zu nehmen, und auch wenn es Netzbetreiber gibt, die sagen, das ist Realität, die Zähler Kaskade gehört nicht zu unseren Konzepten. So können wir darauf bestehen, wenn wir sagen möchten, das Modul zwei in Anspruch nehmen. Das ist ein verbrieftes Recht, das uns zusteht. Dann muss der Netzbetreiber sich darum kümmern. Sind wir gespannt, wie die Umsetzung erfolgt. Hier das ganze nochmal in einer technischen Darstellung. Die Zähler Kaskade, wie er sie nicht kennt, ist eine technisch einfache, wenn auch ungewöhnliche Form. Hier die Sammelschiene mit den Schaltern. Wir haben wir noch einen Combi, Ableiter, Überspannungsschutz. Die Energiefluss Richtung wäre jetzt hier über den ersten Zähler der erste Zähler, das ist nicht ganz sauber dargestellt. Hier oben aber sei es drum, der erste Zähler, Ähm, wird sämtliche Energiemengen des Hauses erfassen. Nach dem ersten Zähler wird üblicherweise die Wärmepumpe angeschlossen, und was die Wärmepumpe jetzt konsumiert, wird natürlich auch über diesen ersten Zähler gemessen. Aber die Energiefluss Richtung geht weiter zum zweiten Zähler, und da sind die Haushalts Verbraucher beziehungsweise auch die Einspeise Systeme angeschlossen. Also, es ist wirklich eine Hintereinanderschaltung von zwei Zählern, die es möglich macht, einen möglichst hohen Eigenverbrauchsanteil zu erzielen, aber auch zum Beispiel der Wärmepumpe günstige Sondertarife in Anspruch zu nehmen durch die Verwendung eines eigenen Seles. Wenn es keine Wärmepumpe gibt: Ähm, dann müsste man trotzdem mit einer Zählerkasten zumindest für den Betrieb der Ladestation dem Netzbetreiber sagen, dass damit eben dieser Bezugswert auch ermittelt werden muss. Aber das ist Sache des Netzbetreibers und sind wir gespannt, wie die Lösungsansätze aussehen. So, jetzt wird es ein bisschen übersichtlicher, ich hoffe und Kompakte, dass der Inhalt, die Bedeutung und das warum dieses Paragraphen 14, dass das klar ist. Also, es ist eine Notwendigkeit, und wir müssen jetzt die Umsetzung angehen. Das heißt, unsere Branche, die elektrotechnische Branche, ist, man kann fast sagen, zu einer Schlüsseltechnologie geworden. Ohne uns keine Fahrzeuge, die sich auf den Straßen bewegen, oder zumindest keinen Laden zu Hause, keine, keine Wärme mehr, keine Wärmepumpe. Also, wir sind in maßgeblicher Verantwortung für die Bereitstellung der Versorgung der Haushalte, und deswegen ist es wichtig, dass wir uns hier so ein bisschen auch mal beschäftigen mit dem wie. Das Tarif Schaltgerät der Wärmepumpe ist Vergangenheit, da waren vom Netzbetreiber willkürliche Abschaltzeiten umsetzbar. Die Abschaltung gibt es nicht mehr, es wird nur noch reduziert auf diesen Wert. Wenn es ältere Wärmepumpen sind, die sich nicht reduzieren lassen oder Kompressor eben läuft oder nicht, die werden abgeschaltet. Aber das wäre dann eine technologische Frage, die beantwortet werden muss. Neuere Wärme punkten, die können durchaus gedimmt werden. Ja, und vielleicht noch ein Punkt, ein wichtiger Punkt zu den Energieverteilungen, die ja schon bestehen. Die genießen bis zum Jahr 2029 einen Bestandsschutz. Also, wenn man extrem mal jetzt auf die Spitze getrieben am 31 Punkt, zwölf und 2023 eine Wärmepumpe in Betrieb genommen hat und eine Ladestation oder eines von beiden, dann muss diese Leistungsreduzierung Fähigkeit jetzt noch nicht bereitgestellt werden. Das wäre erst ab 2029, wenn man es einen Tag später gemacht hat, am 24, dann gelten genau die Anforderungen, über die wir gerade gesprochen haben. Und jetzt noch ein weiteres Beispiel aus der Praxis. Wenn man vielleicht im vergangenen ja die Ladestation installiert hat und jetzt in 2024 die Wärmepumpe nachrüstet, dann wird der Bestandschutz für alle aufgehoben. Dann müsste auch die Ladestation Leistungsreduzierung fähig sein, und jetzt kann man da in so ein Problemfall kommen. Wenn das nämlich eine Ladestation ist, die man günstig gekauft hat für ein paar 100 €, die nicht steuerbar ist, die also immer elf Kw abgibt oder 22 Kw, dann kann man die nicht mehr weiterverwenden, dann muss die Ladestation tatsächlich ausgewechselt werden. Deswegen Achtung, wer jetzt eine Ladestation kauft, unbedingt ganz wichtig darauf achten, dass es eine Leistungsreduzierung fähige Ladestation ist, also die meinen Runterregeln kann. Ansonsten ist das Elektroschrott, und gleiches gilt für Ladestationen, die man möglicherweise letztes Jahr eingebaut hat. Da waren das noch zulässig, die sind jetzt drin, die dürfen weiterbetrieben werden. Aber wenn man jetzt eine Änderung an der Zählerplatz Vertragen vornimmt, das heißt, man baut einen weiteren steuerbare Verbraucher ein, dann gilt dieser Paragraph 14 A jetzt für alle. Also Vorsicht, jetzt bitte genau hinschauen, wer umstellen möchte auf Elektromobilität, auf eine Ladestation, dass es eine steuerbare Ladestation ist, so und die Netzbetreiber, das ist ja in Deutschland, glaube ich, weltweit eine einmalige Situation, dass wir so viele verschiedene Netzbetreiber mit unterschiedlichen technischen Anschluss regeln haben. Alle verfolgen das gleiche Ziel: maximale Versorgungssicherheit, maximale elektrische Sicherheit. Aber jeder interpretiert seine Lösung anders. Und so gibt es hier auch heute schon Anforderungen von Netzbetreibern, weitere Hoheitsgebiete, ich will das mal so formulieren, in der Energieverteilung bereitzuhalten. Da sehen wir hier, da gibt es zum Beispiel schon jetzt auch weitere Felder, die heißen dann auch oder zusätzliche Räume für Zusatzanwendungen, da, wo der Netzbetreiber dann seine smarten eigenen Geräten unterbringen möchte, mit denen er dann von außen die Steuerbarkeit der Energieverteilung bereitstellen muss. Er muss es tun nach dem Paragrafen, und da behalten sich jetzt mittlerweile schon einige Netzbetreiber vor, diesen Raum zu reservieren. Deswegen bitte jetzt ganz wichtig, aktuell geplant, eine Energieverteilung zusammenzustellen, sich die Anschluss Regeln des Netzbetreibers genauer anzusehen, ganz besonders hinsichtlich des Paragraphen 14, und wir mit unserer Marke bieten aktuell für alle Netzbetreiber in Deutschland und deren jeweilige Anschluss regeln, passende Lösungen an. Hier sehen wir das an dem Beispiel. Da gibt es schon Felder, die man auswählen kann, und wer unser Planungstool noch nicht kennt, dem möchte ich das hier ans Herz legen. Wir nennen unser Planungswerkzeug Zählerplatz, app. Es ist aber eigentlich keine App, keine native Anwendung für mobile Endgeräte, sondern es ist eine Website, die man unter dieser Adresse, die wir hier sehen, anwerfen kann, auch egal mit welchem Gerät, ob das ein Pc, Anlehnungs Rechner ist oder mobiles Endgerät. Es muss sich auch nicht registriert und angemeldet werden, einfach diese Seite anwerfen, dann geben sie die Eckdaten an, unter anderem eben auch die Postleitzahl, und dann wissen wir, welcher Netzbetreiber mit welchen Anschluss regeln zu berücksichtigen ist. Und dann kann man mit wenigen einfachen Klicks den Zählerplatz zusammenstellen. Und wer dann noch einen Großhandel mit angibt und dann auch sein Konto dazu, der kann dann über die Schnittstelle auch sogar direkt einen netto Einkaufspreis sichtbar bekommen für alle notwendigen Teile, die man für diesen Zählerplatz benötigt. Also wer das noch nicht kennt, dem sei das empfohlen. An dieser Stelle hier noch ein paar weitere Beispiele, wie man jetzt die Anforderungen der Netzbetreiber umsetzen kann. Die Verteiler Felder können ausgewählt werden, und das ganze wird immer auf eine sehr ich finde, einfache, aber klare grafische Art und Weise dargestellt. Also das hier rechts, was wir sehen, das ist ein original Screenshot aus dieser Zählerplatz App. Ja, es gibt von uns, von haben haben wir auf der Messe gezeigt, ein neues Zählerschrank, eine neue Zählerschrank Familie. Die möchte ich jetzt nicht im Detail vorstellen, sondern ein paar wichtige Eckdaten, wie zum Beispiel dieser umlaufende Schutz, das ist die Schutzart Ip 44. Alle Schränke von uns haben schon mal grundsätzlich diese Schutzklasse, und wenn sich herausstellt im nachhinein, dass der Schrank einer höheren Schutzart zugeführt werden muss, weil der Technikraum dann vielleicht doch nicht so trocken ist, wie das mal ursprünglich in der Planung war, dann kann man den mit einer nachrüstbaren umlaufenden Dichtung, also standardmäßig ist die immer oben, dann kann man weitere Dichtung hier einlegen, dann wird jetzt der Schutzklasse Ip 54. Genauso kann man von Schutz isoliert auch Schutz geerdet umstellen, und das ganze haben wir natürlich hier in unserem kompletten Sortiment. Ich will da mal ein bisschen rübergehen, also ein kleines bisschen. Produktempfehlungen möchten wir natürlich noch mit auf den Weg geben im Rahmen dieser Informationsveranstaltung zum Paragraphen 14 A. Also hier sehen wir zum Beispiel auch noch mal diese umlaufende Dichtung zum Nachrüsten. Wenn die höhere Schutzart gefordert wird, dann die Kabeleinführungen an unseren, an Gehäusen. Die sind sehr, sehr flexibel. Oben findet man diese Flansche, unten oder auch von hinten lassen sich Leitungen einführen. Dabei können unterschiedliche Durchmesser gewählt werden, sehr gut sichtbar, und vor allem das ganze ist flächenbündig, steht nicht über und ist dann optisch auch wirklich ne super perfekte Lösung. Ja, dann haben wir Leitungsführung, Möglichkeiten zwischen den Feldern, und dafür gibt es hier fertige Führungssysteme. Auch man sieht, hier an der Seitenwand kann man hochgehen, dann gibt es hier diese Clips, und hier sieht man auch schon Vorbereitungen für intelligentes System, alles, was möchten, wenn sie denn dann ihre smarten Geräte einbauen. Das bietet am mit der neuen Generation unserer Zählerschränke hier das ganze nochmal in der groß Darstellung. Also da macht es auch Spaß zu arbeiten, oder hier, wenn besondere Anforderungen bestehen, eine Eck Montage, dann gibt es hier diese Verbindungsmöglichkeiten für 90 Grad, oder wenn die Sammelschiene durchgeführt werden müssen, dann haben wir hier im unteren Bereich, im Anschluss Bereich die Möglichkeit, diese Karten zu entfernen, und die Schränke können dann miteinander verbunden werden und werden dann eine Einheit. Und das ganze nochmal in der großen Darstellung. Das, was wir hier sehen, das ist auf der Höhe des Raums für Zusatzanwendungen. Wenn dann zwischen diesen Hoheitsgebieten des Netzbetreibers auch Kabelverbindungen erfolgen müssen, dann würden wir auch regelkonform, gesetzeskonform mit diesen Verbindungsmöglichkeiten diese Varianten zur Verfügung stellen. Ja, ich will das jetzt ein bisschen übersichtlich gestalten und die wichtigen Fakten stichpunktartig zu stichpunktartig vermitteln. Es gibt eine Montage Möglichkeit, bei der man die Wand oder die die Aufhängung von ihnen vornimmt. Da sehen wir hier einen oberen Bild. Das sind entsprechende Öffnungen da, die Kappen sind unverlierbar. Hier oben befestigt, wäre das ganze aber lieber von außen befestigt. Der kann auf der Rückseite diese Montage Platten befestigen, und hier oben, da ist dann die eigentliche Lasche für die Wandaufhängung. Damit kann man zum Beispiel auch noch mal zwei Schränke, die direkt nebeneinander sitzen, zusätzlich fixieren. Dann wird diese Platte ja hinter beide Schränke gelegt, und dann ist das nochmal eine bessere Stabilität. Das kann sie noch mal hier in Großaufnahme. Also wer möchte, kann von ihnen befestigen. Zusätzliche Lasche von außen, die doppel Lasche für zwei Schränke. Ja, dann gibt es noch einen sogenannten Stocher Schutz. Solche Fälle hat es ja schon gegeben. Dass findige Menschen den Anschlussraum von unten, von außen zugänglich gemacht haben, haben wir diese Flansche aufgebohrt, und auf den Sammelschienen befindet sich ungezählter Strom. Ich sehr, sehr gefährlich, aber kriminelle Energie kennt manchmal keine Hemmungen, um die Personen vor sich selbst zu schützen und natürlich auch Stromdiebstahl zu vermeiden. Gibt es hier dann einen Stocher Schutz, den wir an der Unterseite angebracht haben, also auch mit scharfem Werkzeug, ist es da nicht möglich hindurchzukommen? Dann haben wir hier die Sammel klemmen, die im oberen Bereich eingehängt werden. Hier nochmal ein Beispiel, dass man die Leitung da auch sehr gut abfangen kann, hier mit dieser Profilschiene und einer aufgeschraubten Schelle, oder dann möchte, mehrere Leitungen kleineren Durchmessers, kleineren Querstützen, die lassen sich auch hier in diesen Schächten einzeln schön bündeln, damit das auch eine saubere und auch für das Auge ansprechende Lösung wird. Hier sehen wir die unterschiedlichen Tiefen, die man wählen kann für die Verteiler Felder. Das sind also hier diese entsprechende Befestigung, Laschen. Die kann man auf unterschiedlichen Höhen montieren und damit auch die Verteiler Felder tiefer oder flacher machen. Das sind die Flansche, die im unteren Bereich platziert werden und die dann auch diesen Stocher Schutz halt so. Ich würde jetzt allerdings, auch mit Blick auf die Uhr passt genau jetzt ganz gerne, die den informativen Teil, den amtlichen informativen Teil zum Ende bringen. Und jetzt meine Frage an, gibt es denn fragen, Anmerkungen, Beiträge im Chat, über die wir uns jetzt gerne noch unterhalten? Genau also, es gibt tatsächlich schon richtig viele Fragen im Chat. Mit den fangen wir auch gleich an an. Alle, die noch Fragen haben, gerne jetzt auch nochmal die Chance nutzen, die In zu schreiben. Ich habe noch nur ne kurze kleine Information, und zwar ist dieses Werte vom prosumer Prof. Installer Programm von Schneider Elektrik. Ähm, was bedeutet, dass sie auch einmal eine e Mail von Schneider Elektrik zugeschickt bekommen im Anschluss, in den nächsten zwei Tagen, die sie einmal bestätigen müssen. Und dann sind sie nämlich auch Part von diesem Prosumer, prüft in tolle Programm, was dann eben auch Vorteile für sie bietet. Und ich würde auch sagen, wir starten direkt in die Fragen. So, da bin ich wieder genau. Und wie meine Kollegin bereits gesagt habt, es gibt richtig viele fragen, das muss ich grad mal gucken, nochmal hochscrollen, weil gerade noch ganz viele likes kommen, so moment, so eine Sekunde, ganz kurz. Also ich freue mich total über die vielen, aber vielleicht könnten sie ganz kurz die einstellen, weil bei mir springt jedes mal, der hat wieder nach unten, und dann kann ich die Fragen noch mal lesen. So, ich bin gleich so weit. Genau die erste Frage lautet also, der Netzbetreiber muss bei Überlass die Ladung der modernen und umweltbewussten Elektrofahrzeuge abschalten. Verstehe -ich das richtig? -Der Netzbetreiber hat in erster Linie für Versorgungssicherheit zu sorgen, dafür zu sorgen, dass die bekannterweise begrenzten Kapazitäten, die wir in unserer Energieversorgung Infrastruktur haben, so zu verteilen, dass nirgendwo die Lichter ausgehen. Also ich betone das ganz bewusst, weil es wird sehr gerne als Reglementierung, als als Gängelung dargestellt. Aber es geht tatsächlich um die Betriebssicherheit unserer Energieversorgungsnetze. Und wenn du bist, zum Zeitpunkt, an welchem unsere Versorgungsnetze soweit ausgebaut sind, dass sie alle Transformationsprozesse, die wir haben, also alle erhöhten Energiemengen, die transportiert werden müssen, bis die von unseren Netzen transportiert werden können, muss er, wenn es notwendig ist, und das muss er auch später nachweisen können. Er kann das nicht einfach nach Gutsherrenart entscheiden, er muss nachweisen können. Es ist zu einem kritischen Punkt der Netzauslastung gekommen, und um einem ja, ich sage das mal ganz bewusst, blackout zu vermeiden, wird er dann Ziel der Leistungs Reduzierungen vornehmen. Reduzierung, es wird nicht abgeschaltet. Es sollte nicht so sein, dass das Fahrzeug aufhört zu laden, es sollte nicht so sein, dass die Wärmepumpe abschaltet, aber dass eben die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen auf einem Minimum weiterlaufen können, um die Gesamtversorgung unserer Gesellschaft, unserer Infrastruktur zu sichern, und dazu ist er verpflichtet. Er muss das nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur tun, und wie er das macht und wie das umzusetzen ist, das haben -wir ja heute kennengelernt. -Okay, vielen dank. Dann noch eine Frage, die lautet: über mehrere Stunden Reduzierung. Hat mal was von zwei Stunden gelesen? Diese zwei Stunden kommen noch aus der Zeit, als man mit Tarif, Schalt, Geräten die Wärmepumpen abgeschaltet hat. Mir ist jetzt jetzt vor dem Hintergrund des Paragraphen 14 keine Maximalzeit bekannt, was aber nicht heißen soll, dass es sie nicht gibt. Wie viel Stunden pro Tag? Das wäre tatsächlich mal gut, in Erfahrung zu bringen. Diese Reduzierung vornehmbar ist. Ähm, das ja ist eine gute Information, die müssten wir noch mal in Erfahrung bringen. Aber ich betone noch mal, der Energieversorger, der Netzbetreiber, ist da ganz stringent angewiesen, diese Dinge eben wirklich nur nach Bedarf zu erledigen. Er darf keine Eigeninteressen damit verbinden. Ganz, ganz wichtiger Punkt, weil er vielleicht sagt, dann kann ich meine Energie besser verkaufen, wenn ich Photovoltaik, Einspeisungen reduziere oder solche Geschichten. Das ist nicht zulässig, sondern es geht wirklich um diese Betriebsbereitschaft der Netze, und es wäre eine gute Information, ob es da auch eine zeitliche Maximalgrenze gibt. Ich kann mir vorstelle, dass sie nicht gibt, weil, wenn wir Überstunden, unsere Fahrzeuge laden, wenn jeder Haushalt zwei Fahrzeuge hat, und die laden beide mit acht, über sieben, acht Stunden oder vielleicht noch länger, dann wäre eine Begrenzung auf zwei Stunden Reduzierung Zeit. -Das wäre natürlich viel zu wenig. -Okay, dann die nächste Frage, die lautet, wie kann der Netzbetreiber auf bestimmte Teile der Anlage in klammer Ladung zugreifen und einschränken, ohne dass der Rest der Anlage eingeschränkt wird? Ja, dazu gehe ich nochmal zurück auf die entsprechende Folie. Da muss ich jetzt einige Klicks durchführen, weil das war ziemlich am Anfang gewesen. Der Netzbetreiber wird seine Smart Mieter Geräte. Das ist natürlich jetzt hier sehr langwierig. Ich gehe aber erst, wo ich nochmal zurück auf die Folie, also, der Netzbetreiber wird in den Bereichen des Zählerschrank, wo er seine Hoheit hat, also die für ihn vorgesehen sind, seine Steuergeräte platzieren. Welche das sind, das bleibt ihm überlassen. Er wird noch mal, im einfachsten Falle, wenn wir keine Photovoltaikanlage haben, wenn wir nicht Gefahr laufen, eigenproduzierte Energie zu verschenken, dann wäre die einfachste Lösung, das hier über einen Schaltkontakt, die steuerbar und Verbrauchern Richtungen ja informiert werden, das jetzt eine Reduktion vorzunehmen ist, eine Reduzierung. Reduktion ist ein Begriff aus der Chemie, das muss ich mir abgewöhnen, das hat mir neulich mal jemand gesagt. Also eine Reduzierung vorzunehmen, und zwar in dem Maße, dass diese steuerbaren Frau brauchen Richtung nicht mehr als 4,2 Kw Leistungen aufnehmen. Er hat mir das hier sehr gut sehen, diesen Zugriff auf diese Geräte entweder über diesen Steuer Kontakt oder über ein intelligentes home manage management System wie jetzt hier von Schneider Elektrik, das nicht über einen profanen analogen Schaltkontakt, sondern über eine intelligente Netzwerkverbindung die Kommunikation mit diesen Geräten aufrechterhält und sich die Situation ansieht, ob überhaupt diese Reduzierung notwendig ist. Ich nenne mal ein Gegenbeispiel. Die Sauna, die man möglicherweise hat, gehört nicht dazu, auch wenn die acht Kw Leistung aufnimmt. Wir werden auch immer einen Kuchen backen können. Auch der Backofen, der ja auch eine nicht unerhebliche Leistungsaufnahme darstellt, gehört nicht nach Paragraph 14 a zu den steuerbaren Verbrauch. Ein Richter, oder wenn jemand seinen Pool aufheizt, dann darf er das weiterhin tun, und diese Leistungen dürfen auch nicht reduziert werden. Das heißt, das ist ganz klar geregelt, dass über entweder über einen Steuer Kontakt oder über eine intelligente Datenleitung die Konnektivität zu dem Smartmeter Gdw des Netzbetreibers vorhanden sein muss. Das ist unsere Aufgabe als Anlagenbetreiber, und die Aufgabe des Netzbetreibers ist es, dass er seine Infrastruktur aufbaut, um die Kommunikation von außen zu diesen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen herzustellen. Es ist ganz klar geregelt, welche Verbraucher das sind, und es auch klar geregelt, dass sie nicht abgeschaltet werden, sondern in der Leistung -verringert werden, gedimmt werden. -Vielen dank. Die nächste Frage lautet: gilt die Norm auch für die Industrie? Die Normen gilt erstmal für Wohngebäude. Die Normen gilt auch für Mehrfamilienhäuser. Wir reden ja jetzt in dem Beispiel, dass wir heute hier illustriert haben, vom ein oder Zweifamilienhaus. Die Anforderungen gelten aber auch für Wohnanlagen, wo viele Wohnparteien vorhanden sind. Dann gilt auch nicht mehr die Mindestleistung von 4,2 Kw, sondern die erhöht sich dann. Jetzt kann man aber nicht sagen, weil 4,2, also nicht 20 mal 4,2 Kw, sondern die Netzbetreiber legen das fest. Ich war mal auf der Website gewesen von das ist ein Versorger, ein Netzbetreiber in Baden Würtemberg. Ich komme aus essen. Also es hat mich damit zu tun. Ich hab mich nochmal umgeschaut, und die haben in ihren Anschluss regeln eine richtige Formel, die man dann mit werten einsetzen muss, also eine Berechnungsformel, wo es dann zum Beispiel heißt, wenn der Anlagenbetreiber neuen Ladestationen hat, elf Kw, er hat fünf Wärmepumpen, sechs Kw, und er hat noch ein Klima Gerät mit drei Kw, und dann muss man diese Leichte, diese Geräte mit den Leistungen in eine Formel einsetzen. Dann werden wir auch Gleichzeitigkeitsfaktoren festgelegt, und dann bekommt man auch für größere Wohnanlagen einen Mindestwert als Ergebnis. Der liegt dann zum Beispiel bei 17,5 Kw, und dafür ist dann der Wohnungs oder Liegenschaft, muss ich ja sagen, Liegenschaftseigentümer verantwortlich. Also es gilt erst mal für den privat genutzten Sektor an Gebäuden. Für die Industrie wird es andere Reglementierung, Maßnahmen geben, die aber nicht in diesem Paragraphen für zehn des Energiewirtschaftsgesetzes -enthalten sind. -Vielen dank. Die nächste Frage: gilt das pro Anschluss oder pro Gerät -4200? -Es gilt pro Anschluss. Das ist, glaube ich, jetzt auch mit der gleichen Formulierung zu beantworten, die ich gerade verwendet habe. Es gilt pro Anschluss, aber es wird dann pro Anschluss eine große Rolle spielen, wie viele steuerbare Verbrauchs Einrichtungen mit welchen Anschlussleistungen tatsächlich vorhanden sind, wie eben schon dargelegt. Es muss mit dem Netzbetreiber gesprochen werden, wie er die Mindestleistung für das Vorhandensein mehrere steuerbare Verbrauchs Verbrauchseinrichtungen definiert. Ein Beispiel eher in bw, da gibt's ne Formel. Andere Netzbetreiber geben da vielleicht feste Größen raus und sagen 4,2, das liegt in den Händen in den Entscheidungshoheiten der Netzbetreiber. Mhm, vielen dank. Nächste Frage lautet sicher, dass das Smartmeter nicht der Kunde -zahlen muss. -Der Kunde muss die Geräte bezahlen, die im Anlagen seitigen Bereich notwendig sind, also alles, was hier in diesem Bereich platziert wird, also zum Beispiel dieses hoch, das müssen wir selbst bezahlen, oder wenn eine neue Wallbox notwendig wird, das habe ich ja vorhin genannt. Das Beispiel, da wird jetzt auf einmal die zähler Platzverteilung verändert, weil eine Wärmepumpe neu hinzukommt, und in dem Zuge wird der Bestandschutz aufgehoben, was wiederum zur Folge hätte, man musste neue Wallbox kaufen, und die ist ja nicht gerade ein Schnäppchen. Eine steuerbare, das müsste ich selber bezahlen. Also, man muss es tun. Also, es wird dann Pflicht, die Wallbox auszutauschen, wenn die vorhandene eben nicht steuerbar ist. Das sind meine Kosten als Anlagenbetreiber, und die Kosten, die der Netzbetreiber zu bezahlen hat, ist das Errichten der datentechnischen Infrastruktur, um die Anlagen, Anschlüsse von außen kommunikativ erreichen zu können, und natürlich auch das Platzieren oder das Bereitstellen dieser Geräte. Wir kennen das ja schon von den Energiezählern. Die sind Eigentum des Messstellenbetreibers, und er verlangt dafür eine Miete. Das kann natürlich auch bei den Smart Mieter Geräten uns blühen, dass wir sie zwar nicht zahlen müssen, aber dass er sagt, dafür ist eine Miete fällig. Was müssen wir noch bezahlen? Wir müssen ja auch eine Zählerplatz Verteilung bereitstellen, die den Platz zur Verfügung stellt, den der Netzbetreiber voraussetzt. Also, wenn eine Zählerplatz Verteilung notwendig ist, wo noch ein zusätzlicher notwendig ist oder ein zusätzlicher Art, dann müssen wir das bezahlen. Also, wir werden schon an den Kosten beteiligt, aber die Peripherie selbst, die der Netzbetreiber platziert, die müssen wir nicht erwerben oder kaufen, möglicherweise aber -eine Nutzungsgebühr entrichten. -Okay, vielen dank. Die nächste Frage lautet: kann man den Eingriff auf die Reduzierung auch verweigern? Das kann man nicht verweigern in dem Moment, wo dieses Bild, was wir hier sehen, gültig wird. Also man hat eine sogenannte steuerbare Verbrauchs, Einrichtungen, die jetzt neu angeschlossen wird. Dann fällt man unter dieser Verpflichtung. Wie die Konsequenzen aussehen, wenn man das nicht tut, das weiß ich nicht. Also wenn der Netzbetreiber feststellen sollte, man hat eine Wärmepumpe eingebaut oder eine Ladestation angeschlossen. Die Ladestationen, bei denen weiß ich das. Die sind jetzt zumindest anzeigepflichtig, auch die elf Kw Ladestationen, die nicht genehmigungspflichtig sind, so bleiben sie dennoch beim Netzbetreiber anzeigepflichtig, und wenn man das nicht tut, dann hätte man sogar zwei Verstöße zu verantworten. Einmal das nicht anzeigen und dann auch eben das Unterlassen der Verpflichtungen nach dem Paragraphen 14. Das hätte höchstwahrscheinlich unangenehme Konsequenzen. Also ich kenne die nicht, aber sie werden definitiv dann auch in Kraft treten. Diese Konsequenzen, wenn man das nicht einhält, verschweigen, wäre vielleicht eine eine Entsorgung von Verpflichtungen, aber nur für eine bestimmte Zeit, und irgendwann würde es rauskommen, und dann wäre rückwirkend möglicherweise auch ne Strafe fällig, und die könnte, die könnte unangenehm und schmerzlich ausfallen. Vielen dank. Die nächste Frage lautet: Modbus. Ist ja schön und gut, aber innerhalb des Protokolls sprechen die Hersteller unterschiedliche Sprachen in klare Befehle, was zu Inkompatibilität führt. Modbus Hersteller kann nicht mit Hersteller -kommunizieren. -Das ist so nicht ganz richtig. Modbus Tcp ist ein Standard, der ist normiert. Das, was es ein wenig schwierig macht, ist die Tatsache, dass die Modbus Geräte über unterschiedliche Halte Register kommunizieren. Diese Halte Register muss man sich vorstellen, sind Speicher stellen, in denen zum Beispiel Informationen abgelegt werden. Ganz einfach, der Wechselrichter stellt über ein bestimmtes Modbus Register die erzeugte Leistung zur Verfügung, also als als Information. Umgekehrt kann man über ein bestimmtes Modbus Register der Wärmepumpe sagen, dass sie jetzt eine Absenkung vornehmen soll. Jetzt ist, mir fällt das gerade auf, in dieser Folie gar nicht diese Kompatibilität Liste enthalten, von der ich gesprochen habe. Wir sind aber bei dem System, zum Beispiel bei den Wärmepumpen, 100 Prozent kompatibel mit Stiebel, älteren und mit Wlan. Das heißt, die Register, die von diesen beiden Herstellern verwendet werden, um die Steuerbarkeit zur Verfügung zu stellen. Die sind unseren Baustein berücksichtigt, und das Anlernen, also dieses in Betrieb nehmen, erfolgt vollautomatisch. Ich würde, ich will jetzt hier nicht auf meiner Rechnung suchen und diese diese Seite aufschlagen. Ich würde nachreichen, es gibt eine Kompatibilität, Liste auch mit Anbietern von Wallboxen, welche von Drittanbietern kommen, die man direkt per Plakat Play hier anschließen. Es gibt aber auch umgekehrt dann Geräte, die nicht kompatibel sind, und da ist genau das gemeint, was jetzt der Teilnehmer formuliert hat. Man könnte sagen, es ist inkompatibel. Das ist aber nicht ganz richtig Modbus tcp kompatibel. Man muss nur die Kommunikationsregister kennen, über welche die Geräte angesprochen werden, und wir möchten mit unserer Lösung einen möglichst großen Kreis künftig auch an Herstellern einbeziehen können. Wir arbeiten ständig an der Erweiterung dieser Kompatibilität Liste. Wir haben jetzt schon mal eine gute Ausgangsbasis, und ich würde das im Nachgang noch zur Verfügung stellen, damit sie das Nachlesen, eine Ergänzung noch, das habe ich jetzt in der Präsentation hier nicht gesagt. Es gibt zu dem es Logik, Baustein, ein inbetriebnahme Portal, also eine Website. Dort muss man sich natürlich registrieren und anmelden. Über dieses Portal werden die einzelnen Geräte gefunden im eigenen Netzwerk also. Das Portal kriegt dann über den Rechner Zugriff auf das eigene Netzwerk, und dann wird dort nach diesen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gesucht. Und wenn diese Verbrauchseinrichtungen dann aus der Kompatibilität Liste der Hersteller stammen, kann ich schon mal sagen, bei den Wechselrichtern Kostal, dann werden die auch direkt als steuerbar angelegt, und später für die Bedienung gibt es eine hoch. Da sieht man die Energieflüsse, zum Beispiel, wie viel Eigenverbrauch hat man jetzt gerade im Augenblick? Wie hoch ist der Unabhängigkeitskrieg, also wie viel Energie, die ich gerade benötige, kommt aus der eigenen Produktion, und in dieser App kann man zum Beispiel auch einstellen, dass man jetzt das Fahrzeug heute nicht mehr benötigt und dass das Fahrzeug in aller Ruhe so laden kann, wie der PV Überschuss gerade zur Verfügung steht. Da gehen dann sogar noch über die Standort Freigabe Wettervorhersagen in die Steuerung mit ein. Also, wenn man sagt, ich brauche das Fahrzeug bis Morgen abend nicht, heute haben wir einen bewölkten Himmel, aber morgen soll sonnig werden, dann würde sogar der Ladevorgang entsprechend verringert oder pausiert werden bis zum Wetterwechsel, sodass man dann am morgigen Abend das Fahrzeug geladen zur Verfügung hätte. Das habe ich jetzt hier noch nicht angesprochen. Das ist nochmal ein eigenes Verbin. Wir unterhalten uns ja heute über diesen Paragraphen. 14 A. Möchtest du mit auf den Weg geben, weil die Frage eben kommt, nach dieser Modus Kompatibilität? Alles klar, vielen dank. Die nächste Frage zum Thema abschalten. Meines Wissens nach wird die Leistungsreduzierung nur bei Bedarf erfolgen und nicht wie gehabt zu festen Zeiten. Jede Schaltung Schrägstrich, Reduzierung muss der Versorger dokumentieren, rechtfertigen und innerhalb von 24 Monaten das Netz -ausbauen. Ist das noch richtig? -Ja, das ist tatsächlich richtig, also der Netzausbau. Wie konkret der dieser Netzausbau als Verpflichtung gegenüber den Netzbetreibern dokumentiert ist, das weiß ich nicht. Aber die, erst der erste Teil der Aussage, ist vollkommen richtig. Der Netzbetreiber muss immer nachweisen können, dass die Leistungsreduzierung eine eine technische Notwendigkeit gewesen ist und dass es auch tatsächlich zu einem Kapazitätsengpass und möglicherweise zu einem drohenden Blackout gekommen wäre. Das muss er auch Wochen, Monate später nachweisen können, weil damit auch vermieden werden soll, dass der Netzbetreiber diese Vollmacht, die Nummer besitzt, dieses Zugriffsrecht für eigene Interessen ausnutzen könnte. Das ist ganz wichtig, weil die Netzbetreiber sind ja auch wirtschaftlich agierende Unternehmen, zumindest zu einem Teil, zum großen Teil. Und wenn man jemandem eine solche Zugriffsmöglichkeit gibt, und die ist ja nicht unerheblich, sondern betrifft ja alle Anlagen, Anschlüsse, dann muss den Anwendern oder diesen, diesen, diesen Netzbetreiber, natürlich auch eine ganz klare Verpflichtung und eine Reglementierung an die Hand gegeben werden. Vollkommen richtig, -ja! -Dankeschön. Die nächste Frage: bei Zählerschränken mit drei Punkt -Zählern hat man kein. -Andersrum, es gibt, es, gibt Netzbetreiber, die bis heute in ihren technischen Anschluss regeln, überhaupt keinen Vorschreiben. Also, jetzt in meinem Wohnort ist das tatsächlich so. Wenn hier neue Zählerschränke aufgestellt werden, neue Hausanschlüsse installiert werden, dann setzt der Netzbetreiber hier immer noch die drei Punkt Zähler. Die sind allerdings digital, also keine Ferraris Zähler, die sind da nicht mehr sind digitale Zähler, aber nicht mit einem mit einer Kassette, sondern mit einem drei Punkt Stern Anschluss. Es gibt kein, aber es gibt einen Pc, und wir haben ja das Bild vorhin gesehen, dieser, wobei wir sehen wir es ja auch hier unten, der ist ja auch Hoheitsgebiet. Da können genauso Tragschienen eingerichtet werden wie oben im. Also das ist tatsächlich, das ist Realität und obliegt immer den Strategien und der Pläne der Netzbetreiber. Mhm, vielen Dank. Kommen wir zur nächsten Frage. Nicht steuerbare Wallboxen unter Paragraf 14 a können doch eingebunden werden. Sie müssen halt hart vom Netz getrennt werden. Ja, das wäre dann denkbar, aber in der Praxis überhaupt nicht zu empfehlen. Wenn man einen Ladevorgang, der Ausdruck war gut, wenn man den hart unterbricht, dann könnte das zu einer Fehlermeldung im Fahrzeug führen und umgekehrt. Oder der zweite Punkt, wenn der Strom wieder kommt, also wenn die Reduzierungsphase durch den Netzbetreiber als beendet erklärt wird, und man gibt wieder Strom auf die Wallbox, dann wird nicht weiter geladen. Das funktioniert nicht. Also, wenn man eine Wallbox, die drei Phasen wegnimmt oder eine Phase wegnimmt, dann wird es zu einer Fehlermeldung kommen. Ist wahrscheinlich, das will ich jetzt nicht pauschal unterschreiben, aber es ist davon auszugehen, was aber auf jeden Fall nicht mehr passiert, wenn der Strom zurückkommt, dass der Ladevorgang fortgesetzt wird. Das hat Sicherheitsgründe, bedeutet, man muss immer am Fahrzeug sein, man muss den Ladestecker abziehen und wieder einstecken an der Wallbox, um sicherzustellen, dass es auch ganz bewusst den Ladevorgang gestartet hat. Also, das wird nicht funktionieren und kann darüber hinaus noch im Fahrzeug dazu führen, dass dort eine Fehlermeldung kommt, die man wahrscheinlich auch gleich wieder löschen kann. Aber der gewünschte Steuerungseffekt ist mit den nicht steuerbaren Ladestationen -nicht möglich. -Alles klar, vielen dank. Bevor ich die nächste Frage vorlese, noch eine kurze Info. Die Präsentation steht jetzt zur Verfügung. Die müssen sie im Chat finden. Da können sie sie runterladen. Falls sie sie nicht sehen können, einfach kurz die Seite neu laden. Genau. Ähm, die nächste Frage, wenn ich noch keinen Platz habe, wie sieht hier die Lösung aus für Smg? Wenn es jetzt noch keinen gibt, dann handelt es sich um eine Energieverteilung aus der Vergangenheit. Wenn diese Verteilung ohne ohne existiert, dann gilt für diese Energieverteilung der Bestandschutz, und dieser wiederum gilt bis 2029, wenn man eine Ladestation installiert, oder, ich will es, ich will es allgemeiner formulieren, eine steuerbare Verbrauchs Einrichtung nach dem Paragraphen 14, dann werden alle Anforderungen an die Energieverteilung fällig, wie man sie hier im Bild sieht, weil der Netzbetreiber ja den Zugriff bekommen muss, und für den Zugriff benötigt er eine Zählerplatz Verteilung nach der aktuellen Din 41 null null, und die sieht eben und vor. Das bedeutet, die zähler Platzverteilung ist einmal komplett neu zu errichten. Also, man muss ganz klar im Hinterkopf behalten, es gibt diesen Bestandschutz, wenn man seit 24 an der zähler Platzverteilung Änderungen im Sinne des Paragraphen 14 vornimmt, also praktisch gesehen eine Wärmepumpe anschließt, eine Ladestation anschließt, ein Batteriespeicher anschließt, weil der kann, ja, man kann es so einrichten, dass es war eher unüblich. Ich würde es auch nicht machen, aber es gibt sowas, in Batteriespeicher anschließt, der über die Bezugs Energie geladen werden kann. Dann ist der Bestandschutz komplett aufgehoben. Dann muss die Energieverteilung den Vorgaben der Din 41 null null entsprechen. Das heißt, einmal komplett neu, und das wird für einige bestehende Energieverteilungen so kommen, für viele, für ganz viele. Okay, vielen dank. Wie ist es bei Wärmepumpen, die nicht steuerbar sind? Sind die auch Elektroschrott, oder gibt es dort andere -Möglichkeiten? -Ähm, bei den Wärmepumpen sieht die Situation nicht ganz so dramatisch aus wie bei den Ladestationen bei den älteren Wärmepumpen. Wärmepumpen gibt es schon in Deutschland länger als man glaubt. Die ersten sind um die Jahrtausendwende bereits installiert worden, damals noch ein etwas experimenteller Charakter. Aber Wärmepumpen laufen heute schon seit über 20 Jahren, und wir wissen ja, dass Wärmepumpen, alle Wärmepumpen schon immer über den Netzbetreiber, über das Tarif Schaltgerät während der Sperrzeit gesperrt werden können. Und genau über diese technische Einrichtung würden sie auch den Anforderungen des Paragraphen 14 A entsprechen. Also eine Wärmepumpe aus dem Baujahr 2005 zum Beispiel, die hat schon den Steuer Kontakt. Da hat man nicht fünf Adern anzuschließen, sondern sechs Adern, und die sechste, der wird vom Tarif Schaltgerät gesteuert. Das heißt, wenn die Sechste, der keine Spannung führt, dann ist das für die Wärmepumpe das Steuer Signal, den Kompresse abzuschalten, und man sieht das auch an oder auch an Anzeigen, die es damals schon gab. Da steht dann Beispiele bei Stilleren zum Beispiel im Display sperre, das heißt, die Wärmepumpe, die Wärmepumpe, ist nicht gestört, sie ist im Betrieb. Sie weiß aber, dass ich jetzt den Kompressor unterbrechen muss, und den Sperren muss solange bis auf dieser sechsten, der wieder 230 Volt anliegen. Und jetzt würde man diese sechs der eben nicht an das Tarif Schaltgerät anschließen, sondern genau hier an den Schaltausgang der Steuerbox, die wiederum am Smart wieder geht, wer angeschlossen ist. Die Wärmepumpe würde dann nicht regeln können. Die kann man, die alten Wärmepumpen und kann man nicht herunterregeln. Die laufen oder sie sind gesperrt, also Leistung oder keine Leistung, aber die kommen wieder zurück. Das heißt, wenn der Netzbetreiber diese Sperrzeit, darf ich nicht sagen, die Zeit der Leistungsreduzierung, aufhebt und gibt wieder Spannung auf diesen sechsten Rat, dann springt die Wärmepumpe auch wieder ein. Und das ist der Unterschied zu den Ladestationen, bei den Ladestationen, die nicht steuerbar sind. Die haben ja gar nicht diesen Steuerrad, die Steuerbaren, die haben zumindest genau diesen gleichen Schaltkontakt und wüssten dann, dass sie wieder laden dürfen. Das heißt, die pausieren dann würden auch nur pausieren während der Reduzierungsphase. Aber wenn auch dieser Steuer Kontakt nicht da ist, und man würde es über eine harte Abschaltung versuchen, dann würde das zu keinem guten Ergebnis führen. Die Wärme punkten hingegen müssen schon immer diesen sechsten Grad, diesen zusätzlichen Steuerertrag besitzen, um in der Vergangenheit per Tarif Schaltgerät gesperrt werden zu können. Da haben wir erfreulicherweise keine Gefahr -von Elektroschrott. -Alles klar, vielen dank. Nächste Frage: was kann das dann maximal an Zählergebühren verlangen? Das kann ich so pauschal nicht beantworten. Ich kann nur hier einen lokalen Wert nennen, der hier vom örtlichen Netzbetreiber kassiert wird, und zwar am Beispiel das Wärmepumpenzähler. Da gehe ich mal gerade hier, vielleicht mach mal ein Pole vor, um das hier nochmal zu zeigen. Der hier, das ist der Wärmepumpenzähler, dieser eins, der lohnt sich ja nur. Oder? Generell? Die Kaskade in der Vergangenheit hat sich ja nur dann gelohnt, wenn man für die Wärmepumpe einen Sondertarif hat, also Hochtarif, Niedertarif, und früher lagen beide Tarife deutlich unterhalb. Zählermiete, Entschuldigung unterhalb des, Entschuldigung unterhalb des normalen Strompreises, den man für die restlichen Verbraucher bezahlt, und die Zählermiete hier liegt in der Region bei 30 €. Das heißt, der Kostenvorteil, ich rede immer von der Vergangenheit. Der Kostenvorteil durch den günstigeren Tarif, übers Jahr gesehen oder aufs ganze Jahr berechnet, muss so hoch sein, dass zumindest die Zählermiete für den Zähler wieder kompensiert wird. Wie hoch die Miete ist, liegt in der Entscheidungshoheit des Netzbetreibers. Das kann man aber auf den Webseiten der Netzbetreiber nachlesen, beziehungsweise man kann dort die technischen Anschluss regeln herunterladen, und die Netzbetreiber müssen auch diese Informationen veröffentlichen, und die Frage, die damit zusammenhängt, ist tatsächlich, ob und in welcher Höhe Mietgebühren für die Smarten Gerede des Netzbetreibers fällig werden. Das weiß ich nicht. Vielleicht werden auch gar keine Gebühren erhoben. Das wäre natürlich auch möglich, aber rechnen wir immer im schlimmsten und hoffen mit dem besten. Im schlimmsten Fall müsste man auch hier im bezahlen, aber dann darf ich sie dazu einladen, sich auf die Homepage ihres Netzbetreibers zu begeben und dort mal Dinge nachzulesen, die den Paragraphen 14 betreffen. Also, einige Netzbetreiber haben da schon einiges an Informationen -veröffentlicht. -Vielen dank. Die nächste Frage lautet: zählt Kommune wie Industrie? Sprich gibt es, gibt es für kommunale Einrichtung Verwaltungs, Schulen und so weiter der Paragraf 14 a? Der Paragraph bezieht sich erstmal in seiner jetzigen Form auf private Hausanschlüsse oder ich will nicht sagen, private Hausanschlüsse, sondern auf Immobilien, die als Wohnungen genutzt werden. Wir haben ja auch noch gewerbliche Einrichtungen, öffentliche Liegenschaften. Hierzu zählt der Paragraph 14 A erst mal nicht. Wie dort die Eingriffsmöglichkeiten von Seiten des Netzbetreibers aussehen, kann ich nicht sagen, sie werden nicht expliziten Paragraphen 14 geregelt. Es kann allerdings auch sein, dass der Paragraf 14 A zumindest in Teilen auch für gewerblich genutzte Liegenschaften gültig ist. Das müsste man auch wieder beim Netzbetreiber hinterfragen. Also ich empfehle generell, wenn es jetzt zu Situationen kommt, bei denen Vorgaben des Paragraphen 14 berührt werden, unbedingt die Kommunikation mit dem Netzbetreiber herzustellen, um da auch diese Details in Erfahrung bringen zu können. Also, es ist wirklich sehr, sehr wichtig, dass man sich mit dem Netzbetreiber unterhält. Ich würde es sogar so weit gehen und würde sagen, lieber Netzbetreiber, ich habe hier eine Zählerplatz Verteilung, so stelle ich mir die vor. Ist die Okay, so machen das auch viele Elektro Betriebe, die ich kenne. Die machen erst mal ihrerseits eine Planung, wie man das ganze jetzt sich vorstellt, und dann sagt der Netzbetreiber, entweder Okay, kannst du so machen, oder man kennt das ja. Dann gibt's ein paar Korrekturen, und dann ist das auch in der Regel erledigt. Und bei den gewerblichen Anschlüssen würde ich genauso verfahren, würde meine Planung einreichen und auch nochmal runterschreiben. Entspricht das den Vorgaben des Paragraphen 14, und dann wird man ja eine Reaktion bekommen, und dann gibt es vielleicht auch nochmal ein Verweis auf andere gesetzliche Restriktionen, die einzuhalten sind. Aber erstmal in seiner jetzigen Form spricht der Paragraph zehn Immobilien an, die zu Wohnzwecken genutzt wird. Vielen Dank, bevor ich mit der nächsten Frage weitermache, eine kurze Info zwischendurch, weil der Chat läuft gerade ein bisschen heiß, weil der Down der Präsentation nicht funktioniert. Keine Panik, wir werden ihnen die Präsentation im Anschluss per e Mail zukommen lassen. Genau dann kommen wir zur. Ich glaube, das ist jetzt die zweitletzte Frage. Wird bei der Erweiterung oder Umbau einer Bestandsanlage der Bestandsschutz -auch aufgehoben? -Ähm, die PV Anlagen sind, die Wechselrichter, sind keine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, das sind Erzeugungsanlagen. Deswegen fallen pv Anlagen mit dem Wechselrichter. Ich muss mich jetzt sehr korrekt ausdrücken, die fallen nicht darunter. Sie fallen dann unter den Paragraphen 14, wenn die Anlage um einen Batteriespeicher erweitert wird und wenn die Anlage technisch so aufgebaut ist, dass der Batteriespeicher über Bezugs Energie, die über das Netz des Ende des Netzbetreibers bezogen wird, also wenn der Batteriespeicher zu einem Verbraucher wird im Sinne aus der Sicht des Netzbetreibers, dann fällt er da runter, und dann gilt auch wieder alles, was an Anforderungen für die Energieverteilung einzuhalten ist. Aber wer eine PV Anlage betreibt, wäre, so ist es ja normalerweise üblich, den Batteriespeicher direkt an den Wechselrichter anschließt, dann wird er auch direkt über den Gleichstrom geladen. Dann haben wir auch nicht den Verlustfaktor Dcc. Wandlung und Acdc Wandlung. Das wäre auch technologisch nicht besonders sinnvoll, sondern wenn der Batteriespeicher direkt geladen wird und der Wechselrichter keine Bezugsleistung aufnehmen kann, wenn er so gebaut ist, dass er nur Leistung abgibt, und das ist zu 90 Prozent genau die Situation, dann ist das keine Verbrauchst -in Richtung im Sinne Paragrafen 14. -Alles klar. Hier noch eine kurze Frage. Also ich habe jetzt gesehen, es sind noch zwei Fragen im Chat gewesen, die beantworten wir. Beide. Noch eine kurze Frage: sind das Vorgaben für die gesamte EU oder nur für Deutschland? Nein, die Bundesnetzagentur ist eine Deutsche Institution, und damit gelten diese Vorgaben des Paragraphen 14 in Deutschland. Die Notwendigkeit. Oder wenn wir ja die die Perspektive mal ganz weit aufmachen und das ganze Mal EU-weit betrachten, dann haben wir ja in Europa die Ziele, unabhängiger zu werden, und wir möchten unseren Beitrag leisten, um die Klimaerwärmung zu bremsen. Und jedes Land in der EU muss Vorgaben erfüllen, die dieses gemeinschaftliche Ziel erreichbaren gestalten. Jedes Land darf, und das ist gut so, selbst entscheiden, mit welchen Maßnahmen diese Ziele erreicht werden. Und dieser Paragraph 14, das ist im Gesetz, das in Deutschland gültig ist, und dieser Paragraph 14 a, der hat eigentlich auch nur indirekt was mit diesen Klimazielen zu tun. Er wird notwendig, weil durch die Maßnahmen, durch die anderen Maßnahmen, die wir ja vorhin schon kennengelernt haben Heizungs, Wende, Mobilitätswende, Energiewende, ähm dir, dazu eigentlich beitragen, dieses Ziel zu erreichen. Aber was auch dazu für, dass unsere Netze stärker belastet werden. Und dieser Paragraph 14, der ist so ein bisschen dahinter gelagert, der soll unsere Netze schützen, unsere Versorgungssicherheit, weil wir mit den mit den Transformationsprozessen eine höhere, viel viel höhere Anforderungen an die Versorgungsnetze erwarten können, also es nur in Deutschland wie das andere Länder umsetzen. Das kann man in Erfahrung bringen, und das werden die Länder auch wahrscheinlich unterschiedlich lösen. Aber wir haben in Europa ja ein gemeinsames Ziel. Alles klar! Die nächste Frage ist: Ähm, kleinen Moment, Sekunde, Moment, jetzt ist wieder verrutscht. Kann der Paragraph 14 a auch als Anschlusspflicht für den Netzbetreiber verstanden werden? Wenn ein Ems vorhanden ist, muss das, dass es über eine Konformitätserklärung im Sinne der der vier eins null, fünf oder vier eins, null, null sein? Ja, da gab es hier auch eine Folie. Ich guck mal, ob ich die hier da steht. Sie, schauen sie sich mal die letzten, die letzten beiden Punkte an. Guter Hinweis. Danke für die Frage. Haben wir noch gar nicht darüber gesprochen? Viele, viele Anschluss Betreibe klagen über lange Wartezeiten in der Vergangenheit, zum Beispiel beim Anschluss der Wärmepumpe oder auch beim Anschluss der Ladestation, und in der Vergangenheit war das auch tatsächlich so ein bisschen nach Gutsherrenart des Netzbetreibers, zu sehen, wann er denn gedenkt, eine PV Anlage anzuschließen und Betrieb zu nehmen, wenn er denn gedenkt, die Wärmepumpe freizugeben, oder wann er denn die die Ladestation für den Betrieb dann auch freigibt. Und wir sehen hier, dass es diese Wartezeiten jetzt auch nicht mehr geben darf. Das heißt, wenn die Konformität, Bestätigungen vorliegen, und der Anlagenbetreiber hat seinerseits alle Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt, dann muss der Netzbetreiber den Anschluss und die Betriebsbereitschaft in kurzer Zeit zur Verfügung stellen. Also der Netzbetreiber, der wird genauso in die Pflicht genommen wie wir als Anlagenbetreiber. Deswegen sollte man diesen Paragraphen 14 durchaus als positiv und als großen Fortschritt betrachten, nicht nur die eigene Perspektive. Wir müssen jetzt dieses tun. Wir brauchen einen neuen Zählerschrank. Möglicherweise haben wir Elektroschrott bei den Ladestationen. Das sind alles Dinge, die kann man nicht abstreiten. Aber auf der anderen Seite der Medaille steht auch, dass der Netzbetreiber genauso in die Pflicht genommen wird. Er darf Leistung reduzieren, also hat er auch keine Ausrede mehr. Ich will das jetzt nicht Ausrede nennen oder keine technischen Argumente, die er bringen kann, um jetzt erst mal eine Wärmepumpe mit sechs Kw Leistungen nicht anzuschließen. Er muss das jetzt in kurzer Zeit erledigen. Wie kurz die Zeit ist, das kann ich es leider nicht benennen, aber die teilweise doch sehr, sehr langen Wartezeiten sind nicht mehr -zulässig. -Alles klar! Sehr gut, weil das Wort, das ist dann genau perfekt formuliert. Es ist ein Ansporn, Verpflichtung und Ansporn zugleich. Okay, dann haben wir noch zwei Fragen. Die erste Frage lautet, wenn ich aber eine PV Anlage installiere und hier, in die ich weiß nicht, ob hier ein Typ vorliegt, Fertigung eingreife, muss diese doch auch nach der neuesten Norm geändert werden. Das ja ist so, aber hat nichts mit dem Paragraphen 14 zu tun. Das gilt ja für Vorlagen. Oder gelten für pv Anlagen ja auch noch mal eigene gesetzliche Vorgaben, wie zum Beispiel die Leistungsreduktion im umgekehrten Sinne, wenn die Einspeise Leistung zu hoch wird und man hat eine Bleibe, die jetzt der normalen Haus üblichen Leistungsgröße entwachsen ist. Also, wir reden da nicht von einer Anlage, die fünf oder sechs Kw, sondern Anlagen zum Beispiel, die über 30 Kw haben. Da werden natürlich auch Vorgaben einzuhalten sein. Oder bleiben Vorgaben einzuhalten, mit denen der Netzbetreiber eine Überlastung des Netzes